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Newsletter 20.07.2010

Rechtliche Grundlagen
Der Einbezug der Ergonomie bei der Planung und Gestaltung von Arbeitsmitteln, Arbeitsplätzen und Maschinen ist nicht – wie oft angenommen – freiwillig und eine nette Geste gegenüber den Arbeitnehmenden, sondern ein Muss. Im Arbeitsgesetz (ArG) (www.admin.ch) und der dazugehörigen Verordnung 3 (www.admin.ch) sowie in der Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV) (www.admin.ch) sind die Anforderungen in Bezug auf Ergonomie und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz klar geregelt.

Im Weiteren dürfen gemäss der Verordnung über die Sicherheit von Maschinen (Maschinenverordnung, MaschV) (www.admin.ch) nur Maschinen in Verkehr gebracht werden, die den grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen der EG-Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) entsprechen. Diese Anforderungen werden in verschiedenen «Ergonomie-Normen» konkretisiert.

Die Publikation «Grenzwerte am Arbeitsplatz» (Link ins Waswo) enthält auf den Seiten 151 und 152 Richtwerte für die manuelle Handhabung von Lasten.

Die Suva hat auf der Ergonomie-Seite ihrer Homepage www.suva.ch/ergonomie die Ergonomie-relevanten Artikel der obigen Verordnungen aufgelistet und verlinkt. Zusätzlich gibt es direkte Links zur Wegleitung zu den Verordnungen 3 und 4 zum Arbeitsgesetz, zur «Grenzwertliste» sowie zur Maschinenrichtlinie

Dieter Schmitter, Suva, Luzern
01.07.2010