Im Weiteren dürfen gemäss der Verordnung über die Sicherheit von Maschinen (Maschinenverordnung, MaschV) (www.admin.ch) nur Maschinen in Verkehr gebracht werden, die den grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen der EG-Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) entsprechen. Diese Anforderungen werden in verschiedenen «Ergonomie-Normen» konkretisiert.
Die Publikation «Grenzwerte am Arbeitsplatz» (Link ins Waswo) enthält auf den Seiten 151 und 152 Richtwerte für die manuelle Handhabung von Lasten.
Die Suva hat auf der Ergonomie-Seite ihrer Homepage www.suva.ch/ergonomie die Ergonomie-relevanten Artikel der obigen Verordnungen aufgelistet und verlinkt. Zusätzlich gibt es direkte Links zur Wegleitung zu den Verordnungen 3 und 4 zum Arbeitsgesetz, zur «Grenzwertliste» sowie zur Maschinenrichtlinie
Dieter Schmitter, Suva, Luzern
01.07.2010

