Verschiedene Kantonale Arbeitsinspektorate haben in einigen Kleinstbetrieben des Einzelhandels mit nur einem (allein arbeitenden) Mitarbeiter
Mängel bzw. Lücken in der Arbeitsorganisation festgestellt. Die Arbeitsbedingungen erfüllen nicht immer die Anforderungen des Arbeitsgesetzes
(ArG) bzw. der Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz (ArGV 3). So können die Arbeitnehmenden beispielsweise ihren Arbeitsraum weder für eine Pause
noch für den Gang zur Toilette verlassen.
Als Oberaufsichtsorgan hat das SECO über die Eidgenössische Arbeitsinspektion die Situation mittels einer ergonomischen Arbeitsplatzanalyse untersucht.
Um entsprechende Anweisungen für die Umsetzung des Arbeitsgesetzes erstellen zu können, mussten zunächst ausreichende Kenntnisse über die
Arbeitsrealität erworben werden. Dazu wurden stichprobenartig Befragungen in Geschäften mit allein arbeitenden Personen durchgeführt. Mit Hilfe
ergonomischer Arbeits-Analysemethoden wurden Fakten über die Arbeitsorganisation und deren Wahrnehmung durch die betroffenen Arbeitnehmer
gesammelt. Ergänzend wurden Arbeitssituationen direkt beobachtet und informelle Gespräche mit den Angestellten und /oder den Verantwortlichen
der Läden geführt. In den Gesprächen ging es im Wesentlichen um die Pausen und die Benutzung der sanitären Einrichtungen. Je nach Situation wurden
auch Themen wie Übergriffe, erste Hilfe und Sicht ins Freie angeschnitten. Zum besseren Verständnis der verschiedenen Arbeiten sowie Arbeitsbedingungen
und deren Folgen liess man sich die Einzelheiten von den Betroffenen mündlich erklären.
Die Ergebnisse der Untersuchung sind im SECO-Bericht „Allein arbeitende Personen im Schweizer Einzelhandel, Ergebnisse der Erhebung“ beschrieben
(www.seco.admin.ch). Dazu wurde für die Mitarbeitenden der Flyer „Allein arbeiten im Schweizer Einzelhandel“
(Bestell Nr. 710.225) herausgegeben. Der Flyer kann kostenlos beim Bundesamt für Bauten und Logistik BBL) bestellt werden,
www.bundespublikationen.admin.ch. Er ist auch als Download erhältlich,
http://www.seco.admin.ch/dokumentation/publikation/00009/00027/02239/index.html?lang=de.
Céline Dubey Guillaume
SECO – Eidgenössische Arbeitsinspektion
10.12.2008

